Impressum/AGB

Impressum
Wolfgang Waschhofer
Mathildenweg 9
3180 Lilienfeld
wolfgang.waschhofer@meinspot.at
+43650 5333 716

Technische Umsetzung
Peter Linzbauer
Altenburg 31
3150 Wilhelmsburg
peter.linzbauer@meinspot.at
+43676 927 53 69

Steuernummer
Waschhofer Wolfgang u Linzbauer Peter
UID: ATU75188912

Bankverbindung
Sparkasse Niederösterreich Mitte West AG
meinSpot GesbR
AT86 2025 6000 0098 3023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Werbeagentur meinSpot GesbR

meinSpot GesbR
Mathildenweg 9
3180 Lilienfeld

1 Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Firma meinSpot (im Folgenden „Agentur“) erbringt
ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur
und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie
Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für
Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen
sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden
sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich
bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden,
selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall
ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des
Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren
Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur
bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt
gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den
geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht;
auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der
Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem
Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote und Kostenvoranschläge der Agentur sind
freibleibend und unverbindlich.

2 Konzept- und Ideenschutz

2.1 Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits
eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur
dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages
nach, so gilt nachstehende Regelung:
2.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der
Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und
die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch
diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
2.3 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur
bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive
Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine
Leistungspflichten übernommen hat.
2.4 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und
grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem
Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und
Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist
dem potentiellen Kunden schon auf Grund des
Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.5 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante
Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den
Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen
stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als
zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als
Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher
sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig
sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische
Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung
werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte,
Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch
wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
2.6 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen,
diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes
präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs
eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich
zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw.
nutzen zu lassen.
2.7 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm
von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits
vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur
binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail
unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche
Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
2.8 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon
aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn
neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden
verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei
verdienstlich wurde.
2.9 Der potentielle Kunde kann sich von seinen
Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer
angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer
befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang
der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

3 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und
Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich
aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer
allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem
allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“).
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom
Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des
Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
3.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle
Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge,
Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische
Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen
sieben Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben.
Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des
Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig
alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für
die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von
allen Umständen informieren, die für die Durchführung des
Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während
der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde
trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge
seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden
müssen oder verzögert werden.
3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die
Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten
Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-,
Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von
Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck
eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß
leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht –
jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer
Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung
gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen
Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen,
so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr
sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine
Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten
einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde
verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen
Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der
Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur
Verfügung.

4 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die
Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von
vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als
Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen
zu substituieren („Fremdleistung“).
4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer
Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im
Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig
auswählen und darauf achten, dass dieser über die
erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die
Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das
gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des
Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

5 Termine

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern
nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als
annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen
sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu
bestätigen.
5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus
Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse
höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren
Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die
Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des
Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.
Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate
andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
5.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde
vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur
schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14
Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung
oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei
Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6 Vorzeitige Auflösung
6.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen
Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn

a die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der
Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung
einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher
Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen,
gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie
z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder
Mitwirkungspflichten, verstößt.
c berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des
Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur
weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der
Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen
Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur
fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer
angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur
Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche
Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne
Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere
Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt
auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und
sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts
einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der
Agentur.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen
Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden
Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des
Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst
jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher
Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines
Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten
Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte
und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die
Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden
abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und
Teilleistungen sofort fällig stellen.
7.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere
Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu
erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur
Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
7.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich
die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von
Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die
sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu
fordern (Terminverlust).
7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen
gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die
Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich
anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8 Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus
Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen,
Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte,
Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso
wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im
Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit –
insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses –
AGB Fassung 2020-01-09 Wolfgang Waschhofer
Mathildenweg 9
Seite 2 von 4 3180 Lilienfeld

zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des
Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten
Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung
darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch
ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von
Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur
setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der
Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt
der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der
Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit
widerrufbaren Leihverhältnis.
8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der
Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den
Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die
Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers
zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über
den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang
hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung
urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur
erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine
gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von
Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder
gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des
Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung
urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die
Zustimmung der Agentur notwendig.
8.5 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche
Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung
angemessenen Honorars.

9 Kennzeichnung

9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei
allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den
Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein
Entgeltanspruch zusteht.
9.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen,
schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf

eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-
Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden

bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen
(Referenzhinweis).

10 Gewährleistung

10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls
innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die
Agentur, anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als
genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das
Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln
ausgeschlossen.
10.2 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der
Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-,
marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit
durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der
rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im
Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer
allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die
rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden
vorgegeben oder genehmigt wurden.

11 Haftung und Produkthaftung

11.1 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf
Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B.
Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird
ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer
Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht
erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.
Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten,
eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von
Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige
Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter;
der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos
zu halten.
11.2 Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Mängel an der
gelieferten Technik. Jegliche technische Defekte müssen der
Agentur gemeldet werden, und werden auch von dieser
behoben.

12 Datenschutz

12.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten
(insbesondere Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum,
Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson,
Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden,
Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum
Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden
sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung

von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier-
und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises

auf die zum Kunden bestehende oder vormalige
Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis)
automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet
werden.
12.2 Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm
elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf
zugesendet wird.

12.3 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-
Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten

Kontaktdaten widerrufen werden.

13 Anzuwendendes Recht

13.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen
Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur
und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen
Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht
die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware
dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben
hat.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und
dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für
den Sitz der Agentur, 3180 Lilienfeld, Mathildenweg 9, sachlich
zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die
Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu klagen.
14.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen
bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt
sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher
Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte
natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische
Form zu verwenden.

14.4 Die Geschäftspartner verpflichten sich, die Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des anderen zu wahren. Diese
Verpflichtung gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

15 Spot Program – Rechte & Pflichten

15.1 Der Kunde erhält von der Agentur eine vorgegebene
Einheit an Sendezeit in der meinSpot Gemeinschaft. Diese
vorgegebene Sendezeit wird von meinSpot definiert und wird
vom Kunden so zur Kenntnis genommen. Ein jeder Teilnehmer
oder Kunde dieser Gemeinschaft erhält dieselbe Sendezeit.
15.2 Der Kunde hat kein Recht auf eine bestimmte Platzierung
seines Werbeclips. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt
die zum Vertragsabschluss gültige Preisliste.
15.3 Ein jeder Teilnehmer oder Kunde der Gemeinschaft
verpflichtet sich, einen Monitor oder ein Fernsehgerät in
seinem Verkaufslokal so zu platzieren, dass das Gerät
einwandfrei von den Kunden gesehen werden kann.
15.4 Während der Öffnungszeiten muss das meinSpot
Programm gezeigt werden. Bei Verstößen gegen diesen Punkt
werden Strafzahlungen fällig. Im Falle der meinSpot
Werbeagentur trifft ein Verstoß immer die gesamte
Gemeinschaft. So wird bei wiederholtem nicht Ausstrahlen des
Programms eine Strafzahlung von 25 € pro betroffenem
Mitglied fällig. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis.
15.5 Ein jeder Teilnehmer erhält ein Sendegerät gegen
Leihgebühr, das einen Strom- und LAN Anschluss benötigt. Es
kann jedoch auch eine WLAN Verbindung eingerichtet werden.
Dieses Sendegerät bleibt im ständigen Eigentum der Agentur
und muss nach Vertragsablauf an die Agentur zurückgegeben
werden. Das Sendegerät wird zum Paket als Starterset
mitgeliefert. Dieses Starterset beinhaltet das Sendegerät, ein
Netzteil und ein HDMI Kabel. Wahlweise auch mit Monitor.

16 Storno

16.1 Der Kunde hat das Recht jederzeit aus dem laufenden
Werbevertrag auszutreten. Geleistete Zahlungen werden nicht
rückerstattet. Bei monatlichen Zahlungskonditionen bedarf es
einer 1 monatigen Kündigungsfrist. Es kann immer am Ende
eines Monats gekündigt werden. Der Spot wird bis zum Ende
des letzten, voll bezahlten Monats ausgestrahlt.

17 Inhalte

17.1 Die Werbedaten müssen frei von sittenwidrigen Inhalten
sein und dürfen nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen. Des
Weiteren dürfen keinerlei Rechte von Dritten verletzt werden.
Der Kunde garantiert ein “Rechteclearing” vorgenommen zu
haben.
17.2 Die Inhalte müssen in technisch einwandfreiem Zustand
sein und müssen der Agentur innerhalb von 7 Tagen
übergeben werden.
17.3 Sollte beschädigtes oder unbrauchbares Material Seitens
des Kunden übergeben werden, wird der Kunde umgehend
von der Agentur informiert.
17.4 Der Kunde hat der Recht auf eine Anpassung seiner
Werbung 1-mal im Quartal. Der Zeitpunkt wird von der Agentur
bestimmt. Immer unter der Voraussetzung der oben
angeführten Punkte. Für eine Mehrleistung an Anpassungen,
stehen verschiedene Pakete zur Wahl.
17.5 Die Übermittlung der Werbeinhalte hat in elektonischer
Form zu erfolgen. Für die Übermittlung der Werbeinhalte trägt
der Kunde das Risiko.

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